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Art. 5.1.1 · Grundmasstabelle

BZO Männedorf · S. 31 · Original-PDF

5.1.1 Grundmasstabelle

Baumassenziffer − Hauptgebäude (max.) 4.0 m3/m2 − Besondere Gebäude (max.) 0.2 m3/m2

Gebäudehöhe (max.)1) 12.5 m Gesamthöhe (max.)1) 14.5 m Grenzabstände 2) − allseitiger Grundabstand (mind.) 4.0 m

Gebäudelänge − Erdgeschoss (max.)3) unbeschränkt (erstes ganz oder teilweise sichtbares Untergeschoss oder Vollgeschoss) − Obergeschosse (max.)4) 50.0 m

1) Für Hauptgebäude innerhalb eines 20 m breiten parallelen Streifens entlang der Brunngasse beträgt die Gebäudehöhe maximal 8.1 m und die Gesamthöhe maximal 12.1 m. 2) Gegenüber Alte Landstrasse und Mittelwiesstrasse haben oberirdische Gebäude einen Strassenabstand von mindestens 4.0 m einzuhalten. 3) Fassaden im Erdgeschoss mit mehr als 50 m Gebäudelänge müssen in der Tiefe gestaffelt und/oder durch eine entsprechende Materialisierung bzw. Gestaltung strukturiert werden. 4) Von der maximal zulässigen Gebäudelänge in den Oberschossen kann abgewichen werden, wenn eine ortsbaulich besonders gute Gesamtlösung resultiert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.