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Art. 3.7 · Nutzweise
BZO Männedorf · S. 21 · Original-PDF
3.7 Nutzweise In den Kernzonen sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. 3.7
O Öffentliche Bauten, Zone für
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.