Art. 3.5.2 · Die Baumassenziffer darf um max. 0.4 m3/m2 erhöht werden, sofern die …
BZO Männedorf · S. 19 · Original-PDF
3.5.2 Die Baumassenziffer darf um max. 0.4 m3/m2 erhöht werden, sofern die Mehrvolumen dauernd gewerblich genutzt werden. Mit der baurechtlichen Bewilligung sind Nebenbestimmungen zu verbinden und diese im Grundbuch als Anmerkung eintragen zu lassen, die sichern, dass während des Bestandes der baulichen Anlage das Mehrvolumen der gewerblichen Nutzweise vorbehalten bleibt. Seite 19 Hochbau Zu Ziffer 3.6 Der Grenzbau ist in der Kernzone verbreitet.
− Grenzbau § 50 PBG Zu Ziffer 3.7 Kernzonen sind Zonen mit Mischnutzungen. Es werden daher alle Nutzweisen ausser stark störenden Betrieben zugelassen. Zu Ziffer 3.8 Die Fassadenbereiche prägen die Strassenräume wesentlich mit. Sie leiten sich von der Lage bestehender Fassaden ab und legen mit einem Anordnungsspielraum von 2.0 m fest, wo sich Fassaden befinden müssen. Deren Höhe und Erscheinung sind nicht vorgegeben.
Die Baubegrenzungslinien legen fest, dass entsprechende Fassaden bis auf diese Linie gestellt werden dürfen. Es handelt sich um diejenigen Fälle, in welchen bestehende Unterschreitungen von Strassen-, Weg- und Grenzabständen weiterhin ermöglicht werden (Abstandsprivilegierungen). Dieselbe Wirkung haben die Baubegrenzungslinien für eingeschossige Anbauten, die nur in der Kernzone K1 vorkommen. Seite 20 Hochbau
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.