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Art. 3.4.2 · Innerhalb den in den Kernzonenplänen mit Baubegrenzungslinien bezeichneten …
BZO Männedorf · S. 19 · Original-PDF
3.4.2 Innerhalb den in den Kernzonenplänen mit Baubegrenzungslinien bezeichneten Bereichen für eingeschossige Anbauten gilt eine grösste Höhe von 4.0 m für Flachdächer bzw. 5.0 m für Schrägdächer.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.