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Art. 3.3.1 · Die kubische Erscheinung der in den Kernzonenplänen schwarz bezeichneten …

BZO Männedorf · S. 15 · Original-PDF

3.3.1 Die kubische Erscheinung der in den Kernzonenplänen schwarz bezeichneten Gebäude oder Gebäudeteile muss erhalten werden. Umbauten oder Ersatzbauten dürfen nur an der bisherigen Stelle und in den Ausmassen des bestehenden Altbaus erstellt werden. Sie müssen die wesentlichen gestalterischen Elemente des Altbaus unter Einschluss der Geschosszahl übernehmen. Das Ausmass wird bestimmt durch die vorhandene Gebäudegrundfläche, die bestehenden Gebäude- und Firsthöhen. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen. Seite 15 Hochbau Zu Ziffer 3.4 In der K1 ist keine Baumassenziffer festgelegt, die Nutzung wird durch die allgemeinen Grundmasse geregelt. Im Bereich für dreigeschossige Bauten kann von der üblichen Zweigeschossigkeit abgewichen werden. Seite 16 Hochbau

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.