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Art. 3.2.5 · Für sämtliche Bauvorhaben, ausgenommen untergeordnete und solche mit …

BZO Männedorf · S. 15 · Original-PDF

3.2.5 Für sämtliche Bauvorhaben, ausgenommen untergeordnete und solche mit geringfügigen Abweichungen, ist mit den Baugesuchsunterlagen eine nachvollziehbare ortsbauliche Analyse einzureichen. Aus dieser muss die Begründung der guten Einordnung der geplanten Bauten in die Siedlungsstruktur hervorgehen. Wenn es für die Beurteilung notwendig ist, kann der Hochbau- und Planungsausschuss ein Modell 1:500 oder andere geeignete Visualisierungen verlangen. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten der Bauherrschaft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.