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Art. 12.8.2 · Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1'200 m²

BZO Männedorf · S. 59 · Original-PDF

12.8.2

Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1'200 m².

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.