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Art. 12.1.1 · Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen zulässig, sofern keine …
BZO Männedorf · S. 51 · Original-PDF
12.1.1 Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen zulässig, sofern keine Sonderbauvorschriften bestehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.