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Art. 11.2 · Gebäudehöhe

BZO Männedorf · S. 47 · Original-PDF

11.2 Gebäudehöhe Die Verkehrsbaulinien sind für das Mass der Gebäudehöhe nicht zu beachten. 11.2 49, 178f

29ABV − Kernzone 3.4.1/3.5.1/3.15.2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.