← BZO Männedorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 11.1.2 · In allen Bauzonen gilt für besondere Gebäude ein allseitiger Grenzabstand von …

BZO Männedorf · S. 47 · Original-PDF

11.1.2 In allen Bauzonen gilt für besondere Gebäude ein allseitiger Grenzabstand von 3.5 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.