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Art. 10.1.1 · In der Erholungszone Ea sind Gebäude und Anlagen, die dem Betrieb der …
BZO Männedorf · S. 45 · Original-PDF
10.1.1 In der Erholungszone Ea sind Gebäude und Anlagen, die dem Betrieb der jeweiligen Sportanlagen dienen, zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.