Art. 1 · Vollgeschosse
BZO Männedorf · S. 17 · Original-PDF
1 Vollgeschosse max. 2* anrechenbares Untergeschoss max. 1** Grenzabstand min. 3.5 m Gebäudehöhe max. 7.5 m Gesamthöhe max. 12.5 m Gebäudelänge
− Kernzonen Dorf max. 30.0 m − Kernzone Langacker *** max. 30.0 m − Kernzone Blatten/Surenbach max. 22.0 m − Kernzone Langenbaum max. 22.0 m − Kernzone Sunnenfeld max. 22.0 m Gebäudetiefe max. 14.0 m Baumassenziffer für besondere Gebäude max. 0.2 m3/m2
*In den im Kernzonenplan Dorf speziell bezeichneten Bereichen sind maximal drei Vollgeschosse zulässig. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt dort 10.5 m und die Gesamthöhe maximal 15.5 m. ** Ein anrechenbares Untergeschoss ist nur gestattet, wenn es aufgrund des Verlaufs des gewachsenen Bodens natürlich anfällt und wenn für dessen Belichtung keine Veränderungen am gewachsenen Boden erforderlich werden. *** In der Kernzone Langacker gilt bergseitig der alten Landstrasse eine Gebäudelänge von maximal 22.0 m. Seite 17 Hochbau Zu Ziffer 3.5 Neubauten sind überall gestattet, soweit keine anderen Festlegungen diese ausschliessen. In den Grundmassen für die Kernzone K2 sind die einzuhaltenden Baumassenziffern, Abstände, Höhen, Längen und Geschosszahlen festgelegt. Seite 18 Hochbau 1 anrechenbares Untergeschoss max.. 1* Grenzabstand max. 3.5 m Gebäudehöhe max. 7.5 m Gesamthöhe max. 12.5 m Gebäudelänge:
− Kernzone Allenberg max. 27.0 m − Kernzone Hasenacker max. 27.0 m − Kernzone Auf Dorf max. 27.0 m − Kernzone Hofen max. 22.0 m − Kerzone Schellen max. 22.0 m Gebäudetiefe max. 14.0 m
*Ein anrechenbares Untergeschoss ist nur gestattet, wenn es aufgrund des Verlaufs des gewachsenen Bodens natürlich anfällt und wenn für dessen Belichtung keine Veränderungen am gewachsenen Boden erforderlich werden. 1 57, 226, 302 -- Fahrzeugabstellplätze → Abstellplätze
Fassadenbereiche 3.2.2/3.8.2/3.8.4 -- -- Fassadengestaltung → Gestaltung
Fassadenlänge -- -- 23-27 ABV Fenster --
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.