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Art. 56

BZO Herrliberg · S. 24 · Original-PDF

1Die Erleichterungen gemäss Art. 55 können beansprucht werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

d)Voraussetzun-

gen

a)Bauten, Anlagen und die Umgebung sind gut zu gestalten.

b)Es sind aufenthaltsfreundliche Freiflächen zu schaffen. Davon ist ein angemessener Teil mit standortgerechten, in der Regel einheimischen Pflanzen zu begrünen.

c)Die Parkierung ist zweckmässig zu lösen und in der Regel unterirdisch anzuordnen.

2Der Nutzungszuschlag gemäss diesen Sonderbauvorschriften ist nicht kumulierbar mit dem Nutzungszuschlag bei Arealüberbauungen und der zusätzlichen Baumassenziffer gemäss § 13 Abs. 2 ABV.

3Bei Umbauten müssen die Pflichtparkplätze für sämtliche Nutzungen ausgewiesen werden. Fehlende Parkplätze sind zu realisieren oder es sind Ersatzabgaben zu leisten. 24 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.