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Art. 37 · Geschlossene Bauweise

BZO Herrliberg · S. 18 · Original-PDF

1Die geschlossene Bauweise ist bis zur maximalen Gebäudelänge zulässig.

Geschlossene Bauweise

2Weisen Gebäude in den Wohnzonen, mit Ausnahme von An- und Kleinbauten, einen Gebäudeabstand von weniger als 5.0 m auf, gelten sie als geschlossen erstellt. Bei der Bestimmung der maximalen Gebäudelänge sind sie zusammenzurechnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.