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Art. 24 · b) Abstände für Gewerbebauten
BZO Herrliberg · S. 14 · Original-PDF
b)Abstände für
Gewerbebau-
ten Für gewerbliche Nutzungen dienende, eingeschossige Gebäude und Gebäudeteile von nicht mehr als 4.8 m Fassadenhöhe in den violett gepunkteten Gebieten beträgt der grosse Grundabstand 6 m und der kleine 4 m. 14 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________ 2.4 Weitere Zonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.