← BZO Herrliberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 12 · f) Platz- und Strassenräume

BZO Herrliberg · S. 8 · Original-PDF

1 Die im Kernzonenplan bezeichneten Bereiche sind in ihrem Charakter als Strassen-, Platz- und Hofräume etc. zu erhalten respektive gestalterisch aufzuwerten. Es sind kernzonentypische Materialien zu verwenden. 2 Bei öffentlichen Infrastrukturprojekten und privaten Bauvorhaben ist für eine auf den jeweiligen Gebietscharakter abgestimmte Gestaltung der Strassenräume, Wege und platzartigen Bereiche zu sorgen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.