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Art. 48 · Grenzabstände nach aussen

BZO Erlenbach · S. 13 · Original-PDF

PBG

In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten gelten die Besondere Bestimmungen folgenden besonderen Bestimmungen:

1Für das Teilgebiet Turmgut gilt zum Zweck einer zonenkonformen Nutzweise und einer guten Einordnung der Bebauung in das Landschaftsbild eine Gestaltungsplanverpflichtung mit Empfindlichkeitsstufe II.

2Für die Teilgebiete Allmend und Stalden gilt zum Zweck einer guten Einordnung der Bebauung in das Landschaftsbild eine Gestaltungsplanverpflichtung mit der Empfindlichkeitsstufe II.

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24 WEGLEITUNG UND BEGRÜNDUNG

BAU- UND ZONENORDNUNG

3Für das Teilgebiet Sigst gilt zur Wahrung der öffentlichen Interessen eine Gestaltungsplanverpflichtung mit folgenden Zielen:  Hohe Gestaltungsqualität bei baulicher Verdichtung  Sichern von öffentlich zugänglichen Freiräumen, Platzbereichen und Fusswegen  Rationelle Erschliessung mit einem Anteil öffentlicher Parkplätze und minimaler Mehrbelastung der Bahnhofstrasse  Energieversorgung mit hohem Anteil erneuerbarer Energie

4Für das Teilgebiet P+R Nord gilt zur Wahrung der öffentlichen Interessen eine Gestaltungsplanverpflichtung mit folgenden Zielen:  Hohe Gestaltungsqualität bei baulicher Verdichtung  Einhaltung der Planungswerte der ES III  Rationelle Erschliessung und Parkierung mit einm Anteil öffentlicher Parkplätze  Energieversorgung mit hohem Anteil erneuerbarer Energie

5Für das Teilgebiet Widen gilt zur Wahrung der öffentlichen Interessen eine Gestaltungsplanverpflichtung mit folgenden Zielen:  Hohe Gestaltungsqualität bei baulicher Verdichtung  Rationelle Erschliessung und Parkierung mit einem Anteil öffentlicher Parkplätze  Energieversorgung mit hohem Anteil erneuerbarer Energie

2.7 Erholungszone

zu Art. 25

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.