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Art. 260
BZO Erlenbach · S. 16 · Original-PDF
PBG
–Messweise §§ 21, 22 ABV
–Vorbehalten bleibt das nachbarliche Näherbaurecht gemäss § 270 Abs. 3 PBG
In den Zonen W2A/20, W2B/20 und W2/25 gilt der grosse GrundabGrosser Grundabstand stand auf zwei Seiten, und zwar gegen den See und gegen Süden. In den übrigen Zonen gilt er auf der Längsfassade see- oder südseits.
zu Art. 29
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.