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Art. 248

BZO Erlenbach · S. 20 · Original-PDF

PBG

–Erhöhte Anforderungen an Arealüberbauungen ergeben sich aus § 71 PBG

1Die Pflicht, zweckmässige Spiel- und Ruheflächen anzulegen, gilt bei Häusern mit vier und mehr Wohnungen. Spiel- und Ruheflächen

2Die Spiel- und Ruheflächen müssen mindestens 10% der Gesamtnutzfläche betragen. Wo private Gartenanteile bestehen, kann die Baubehörde dieses Mass entsprechend verringern. 38

39 WEGLEITUNG UND BEGRÜNDUNG

BAU- UND ZONENORDNUNG zu Art. 45

NutzungsartBewohner PP / m2 Nutz- flächeBeschäftigte PP / m2 Nutz- flächeBesucher / Kunden PP / m2 Nutzfläche
Wohnen - Einfamilienhäuser - Wohnungen2 PP 1 PP / 90 m2- -1 PP 1 PP / 5 Whg.
Verkaufsgeschäfte - Lebensmittel - Nicht-Lebensmittel- -1 PP / 125 m2 1 PP / 125 m21 PP / 45 m2 1 PP / 110 m2
Gastbetriebe - Gastbetriebe-1 PP / 50 Sitzplätze1 PP / 7 Sitzplätze
Dienstleistungen, Gewerbe - publikumsintensiv - publikumsorientiert - nicht publikumsorientiert- - -1 PP / 100 m2 1 PP / 100 m2 1 PP / 100 m21 PP / 55 m2 1 PP / 110 m2 1 PP / 330 m2

Tabelle von S. 20 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.