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Art. 248
BZO Erlenbach · S. 20 · Original-PDF
PBG
–Erhöhte Anforderungen an Arealüberbauungen ergeben sich aus § 71 PBG
1Die Pflicht, zweckmässige Spiel- und Ruheflächen anzulegen, gilt bei Häusern mit vier und mehr Wohnungen. Spiel- und Ruheflächen
2Die Spiel- und Ruheflächen müssen mindestens 10% der Gesamtnutzfläche betragen. Wo private Gartenanteile bestehen, kann die Baubehörde dieses Mass entsprechend verringern. 38
39 WEGLEITUNG UND BEGRÜNDUNG
BAU- UND ZONENORDNUNG zu Art. 45
| Nutzungsart | Bewohner PP / m2 Nutz- fläche | Beschäftigte PP / m2 Nutz- fläche | Besucher / Kunden PP / m2 Nutzfläche |
|---|---|---|---|
| Wohnen - Einfamilienhäuser - Wohnungen | 2 PP 1 PP / 90 m2 | - - | 1 PP 1 PP / 5 Whg. |
| Verkaufsgeschäfte - Lebensmittel - Nicht-Lebensmittel | - - | 1 PP / 125 m2 1 PP / 125 m2 | 1 PP / 45 m2 1 PP / 110 m2 |
| Gastbetriebe - Gastbetriebe | - | 1 PP / 50 Sitzplätze | 1 PP / 7 Sitzplätze |
| Dienstleistungen, Gewerbe - publikumsintensiv - publikumsorientiert - nicht publikumsorientiert | - - - | 1 PP / 100 m2 1 PP / 100 m2 1 PP / 100 m2 | 1 PP / 55 m2 1 PP / 110 m2 1 PP / 330 m2 |
Tabelle von S. 20 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.