← BZO Erlenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 238 · Auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes ist beim Erstellen von Anlagen zur …
BZO Erlenbach · S. 21 · Original-PDF
PBG Auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes ist beim Erstellen von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie besondere Rücksicht zu nehmen. In begründeten Fällen kann die Erstellung einer solchen Anlage an Bedingungen gebunden oder vollständig untersagt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.