Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Bauzonen
BZO Erlenbach · S. 5 · Original-PDF
1Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende Anordnungen getroffen: Anordnungen innerhalb der Bauzonen
2Bestimmungen über Ausnützung, Bauweise und Nutzweise:
a)Ausschluss oder Zulassung von nicht störendem oder mässig störendem Gewerbe in Wohnzonen
b)Besondere Nutzungsanordnungen
3Besondere Institute:
a)Arealüberbauungen
b)Terrassenhäuser
c)Aussichtsschutz (Ergänzungsplan)
d)Wald- und Gewässerabstandslinien (Ergänzungsplan) Massgebliche Pläne
a)Zonenplan im Massstab 1:5‘000
b)Ergänzungspläne im Massstab 1:2‘500 (Kernzonen, Gewässerabstandslinien, Aussichtsschutzbereiche)
c)Ergänzungspläne im Massstab 1:500 (Waldabstandslinien)
–Gewerbezulässigkeit in Wohnzonen § 52 Abs. 3 PBG
–Besondere Nutzungsanordnungen § 49a Abs. 3 PBG
–Arealüberbauung §§ 69 - 73 PBG
–Terrassenhäuser
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.