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Art. 20c · Sonderbauvorschriften für die Gewerbezone Böni
BZO Thalwil · S. 20 · Original-PDF
Sonderbauvorschrift für die Gewerbezone Böni
1Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Besonderes regeln, gilt die allgemeine Bau- und Zonenordnung.
2In der Gewerbezone Böni darf auf der Parzelle Nr. 9444 die Gesamthöhe für einzelne Bauten oder Bauteile bis auf max. 25.00 m erhöht werden, sofern damit eine gestalterisch und betrieblich gesamthaft bessere Lösung ermöglicht wird.
3. BESONDERE INSTITUTE 3.1 Arealüberbauungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.