← BZO Thalwil · Inhaltsverzeichnis
Art. 21 · Zulässigkeit, Arealfläche
BZO Thalwil · S. 20 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen und Wohn-/Gewerbezonen zulässig.
2Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.