← BZO Thalwil · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Zulässigkeit, Arealfläche

BZO Thalwil · S. 20 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen und Wohn-/Gewerbezonen zulässig.

2Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.