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Art. 26 · Fahrzeugabstellplätze
BZO Wettswil am Albis · S. 10 · Original-PDF
1Bei Wohnbauten ist ein Abstellplatz pro 100 m2 Wohngeschossfläche, mindestens aber ein Platz pro Wohnung zu erstellen.
2Bei anderen Nutzungen ist die Zahl der erforderlichen Abstellplätze gemäss VSS-Richtlinien zu ermitteln.
3Bei Wohnbauten mit mehr als einer Wohnung ist zusätzlich ein Viertel der Pflichtplätze als Besucherparkplätze zu erstellen.
4Mindestens 60 % der verlangten Abstellplätze (bei 2 Pflichtplätzen nur einer) müssen unter Terrain oder in Gebäuden angeordnet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.