← BZO Rüschlikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 46 · Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses
BZO Rüschlikon · S. 15 · Original-PDF
1 Über dem gestalteten Terrain darf gesamthaft maximal 50% der Fassadenfläche des anrechenbaren Untergeschosses sichtbar sein. 2 Wird ein Vollgeschoss durch ein Untergeschoss gemäss § 276 PBG ersetzt, gilt Absatz 1 nicht.
11 Arealüberbauungen PBG 69, 71-73
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.