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Art. 32 · Näherbaurecht
BZO Rüschlikon · S. 12 · Original-PDF
Näherbaurechte nach § 270/3 PBG sind zugunsten bzw. zu Lasten der betroffenen Grundstücke als Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.