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Art. 12 · Umgebung

BZO Rüschlikon · S. 7 · Original-PDF

PBG 238

1 Die Umgebung und das gewachsene Terrain sind möglichst wenig zu verändern. 2 Bei der Gestaltung des Umschwunges sind Vorgärten und -plätze, Bepflanzungen und Bäume, Brunnen und dergleichen weitmöglichst zu erhalten oder wiederherzustellen. 3 Abgrabungen zur Freilegung von Untergeschossen sind, mit Ausnahme von Zugängen, Garagenein- und -ausfahrten, verboten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.