← BZO Richterswil · Inhaltsverzeichnis

Art. 37 · Einkaufszentren

BZO Richterswil · S. 19 · Original-PDF

Ausschluss von Einkaufszentren Beschränkung von Verkaufsflächen: Verkaufsflächen oder Zusammenfassungen von solchen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 2’000 m2 sind in der Gewerbezone A Obermatt ausgeschlossen. Als Verkaufsflächen werden die in § 3 Abs. 3 BBV II umschriebenen Flächen angerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.