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Art. 15 · Kernzonenplan
BZO Richterswil · S. 10 · Original-PDF
Wichtige Elemente Im Kernzonenplan sind ergänzend zum Zonenplan bezeichnet:
a)diejenigen Gebäude, welche den Charakter des Ortsbildes in besonderem Masse mitbestimmen
b)im Orts- und Strassenbild wichtige Fassadenfluchten c) freizuhaltende Aussenräume einschliesslich prägendem
Baumbestand
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Bau- und Zonenordnung Art. 15 Streitigkeiten Rechtsgrundlage Über Einsprachen betreffend die Höhe der Abgabe wird im Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Abtretung von Privatrechten entschieden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.