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Art. 62 · Widerhandlungen

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 25 · Original-PDF

1 Widerhandlungen gegen Vorschriften dieses Reglements werden nach § 92 PBG geahndet.

7. Schlussbestimmungen Inkrafttreten / Änderungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.