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Art. 61 · Vollzug
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 25 · Original-PDF
1 Die Aufsicht über das Planungs- und Bauwesen, sowie der Vollzug dieses Baureglementes sind Sache des Gemeinderates und seiner Organe. 2 Zur Vorbereitung der Geschäfte ernennt der Gemeinderat eine Baukommission. Diese hat die Baugesuche zu prüfen und alle entsprechenden Geschäfte zuhanden des Gemeinderates vorzubereiten. Sie kann Fachleute beiziehen. Widerhandlungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.