Art. 56 · Form des Baugesuches
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 24 · Original-PDF
1 Das Baugesuch ist mit dem Baugesuchsformular in der vom Gemeinderat vorgeschriebenen Zahl einzureichen und hat zu umfassen:
a)Kanalisations-, Erschliessungs- und Situationspläne. Situationsplan mit Grenzverlauf, Lage der Nachbargebäude, Zufahrten und Abstell- sowie Einstellplätze, Angaben der Grundstücksfläche und der überbauten Fläche sowie der Grundeigentumsverhältnisse;
b)Berechnung der Überbauungsziffer;
c)Grundriss der Stockwerke, Gebäudeschnitte und Fassadenpläne Mst. 1 : 100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, die notwendigen Höhenangaben am Bau in Metern und in m.ü.M. und einem Fixpunkt im Gelände in m.ü.M.;
d)Angaben zu Schutzraum-, Garagen- und Oeltankanlagen;
e)Beschreibung des Bauvorhabens inklusiv einer Zweckumschreibung. 2 Das Baugesuch ist vom Bauherrn sowie Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen. 3 Für unbedeutende Bauvorhaben (wie z.B. bei Nebengebäuden, Vorbauten, Umbauten) kann die Baubehörde die Planunterlagen beschränken. 4 Bei Umbauten soll aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau ersichtlich sein (bestehende Bauteile sind in grauer Farbe, neue in roter und abzubrechende in gelber Farbe darzustellen). Verfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.