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Art. 54 · Ausnahmen von den Zonenvorschriften

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 23 · Original-PDF

1 Erfüllt der Gestaltungsplan die in Art. 52-53 erwähnten Voraussetzungen, kann unter Einhaltung des Zonenzweckes und Zonencharakters von den Vorschriften dieses Reglements abgewichen werden. Die Überbauungsziffer kann entsprechend Art. 35 Abs. 2 erhöht werden. 2 Gegenüber Nachbargrundstücken sind die reglementarischen Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten. Gestaltungspläne gelten auch ohne Anmerkung im Grundbuch. Die Eigentümer sind verpflichtet, allfällige Rechtsnachfolger von der Existenz solcher Pläne zu unterrichten.

6. Baubewilligungsverfahren und Baukontrolle Bewilligungspflichtige Vorhaben

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.