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Art. 53 · Inhalt

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 22 · Original-PDF

1 Gestaltungspläne enthalten in der Regel:

a)Baulinien, Niveaulinien;

b)Fusswege, Zufahrten;

c)Angaben über die Erschliessung mit Werkleitungen und Kanalisation;

d)Plätze und Grünanlagen;

e)Bauten und Anlagen;

f)Parzelleneinteilung;

g)Vorschriften über Abstände und Höhenbegrenzungen der Bauten; 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 23

h)allgemeine Bestimmungen, durch welche eine Einheitliche, den erhöhten Ansprüchen entsprechende Gestaltung der Überbauung erreicht werden kann;

i)Angaben über den kubischen Aufbau und die zulässige Überbauungsziffer;

j)Angaben über die Umgebungsgestaltung;

k)generelle Angaben über die Grundrisse. Ausnahmen von den Zonenvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.