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Art. 51bis · Gewässerraumzone

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 21 · Original-PDF

Gewässerraumzone 1 Die Gewässerraumzone (GRZ) dient dem Schutz vor Hochwasser, der Gewährleistung des Gewässerunterhalts, der Sicherstellung der natürlichen Funktion des Gewässers und der Förderung der Biodiversität.

2Innerhalb der Gewässerraumzone sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die für Massnahmen am Gewässer notwendig sind. Rechtmässig bestehende Bauten und Anlagen dürfen erneuert werden. Bauliche Massnahmen für den Hochwasserschutz sind zulässig. 3 Innerhalb der GRZ ist eine gewässergerechte Ufervegetation aus Bäumen, Hecken, Hochstauden, Magerwiesen und Pionierpflanzen zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 22

5. Gestaltungspläne Voraussetzungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.