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Art. 51 · Übriges Gemeindegebiet

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 21 · Original-PDF

1 Das übrige Gemeindegebiet umfasst das nicht eingezonte Gebiet. Darin gelten nebst den Bestimmungen dieses Baureglements jene des Bundes und des kantonalen Rechts.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.