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Art. 49bis · Zone für saisonale Parkierung
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 20 · Original-PDF
1 Die Zone für saisonale Parkierung ist ausschliesslich zur Parkierung für Erholungs- und Freizeitnutzungen im Winter bestimmt. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 21 2 Die Parkplatznutzung ist nur vom 1. November bis 31. März und nur bei genügend mächtiger Schneedecke zulässig. Die Fläche ist so zu bewirtschaften, dass die landwirtschaftliche Grundnutzung gewährleistet bleibt. 3 Es sind keine Bauten und befestigte Anlagen zulässig. Grundwasserschutzareal
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.