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Art. 48 · Abbauzone
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 20 · Original-PDF
1 Die Abbauzone ist für den Abbau von Steinen und Erden bestimmt. Der Abbau und die Endgestaltung sind mit einem besonderen Abbau- und Gestaltungsplan zu regeln. Deponiezone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.