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Art. 42bis · Intensiverholungszone Studen

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 17 · Original-PDF

Intensiverholungszone Studen 1 Die Intensiverholungszone Studen ist für die Erstellung von Bauten und Anlagen bestimmt, die für Erholungs- und Freizeitnutzungen dienen, inkl. Vereinsgebäude, Restaurant, Spiel- und Sportanlagen. Untergeordnete Dienstleistungsund Verkaufsflächen, die im direkten Zusammenhang mit der Erholungs- und Freizeitnutzung stehen, sind zulässig. 2 Wohnnutzungen sind nicht zulässig. 3 Das Start- und Zielgelände für die Langlaufnutzung ist innerhalb der Intensiverholungszone Studen anzuordnen. Campingzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.