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Art. 38 · Wohnzonen (W1, W2)

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 15 · Original-PDF

1 In den Wohnzonen sollen ruhige Wohnverhältnisse gewährleistet sein. 2 Es sind nur nichtstörende Dienstleistungs- und gewerbliche Kleinbetriebe zugelassen. Wohn- und Gewerbezone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.