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Art. 36 · Zonen mit Gestaltungsplanpflicht

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 15 · Original-PDF

1 Bestimmte Gebiete können mit der Pflicht zum Erlass eines Gestaltungsplanes belegt werden. Die betreffenden Gebiete sind im Zonenplan speziell bezeichnet.

A) Bauzonen Kernzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.