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Art. 1 · Zweck
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 4 · Original-PDF
1 Das Baureglement bezweckt:
a)die wirtschaftliche, kulturelle und touristische sowie die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde;
b)die zweckmässige Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung leistungsfähiger Landwirtschaftsbetriebe; c)) die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes;
d)sowie die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen. Normen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.