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Art. 2 · Normen

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 4 · Original-PDF

1 Der Gemeinderat kann in Auslegung der Bestimmungen dieses Reglements allgemein anerkannte technische Richtlinien anwendbar erklären. Geltungsbereich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.