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Art. 38 · Baukontrolle

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 11 · Original-PDF

Der Gemeinderat sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften. Er oder die von ihm bezeichneten Organe sind berechtigt, Baukontrollen durchzuführen. Hiefür sind rechtzeitig anzuzeigen:

a)die Erstellung des Schnurgerüstes und des Höhenfiixpunktes,

b)die Erstellung der Kanalisationsanlagen vor dem Eindecken;

c)die Errichtung des Rohbaus;

d)die Fertigstellung vor dem Bezug. Vll. Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.