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Art. 35 · Zuständigkeit
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 10 · Original-PDF
Die Bewilligung im ordentlichen Verfahren wird durch den Gemeinderat erteilt. Zuständigkeit Die Bewilligung im vereinfachten und Meldeverfahren erteilt die Baukommission
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.