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Art. 36 · Baugesuch

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 10 · Original-PDF

Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen der Gemeindekanzlei einzureichen : Baugesuch

a)aktueller Grundbuchauszug und Nachweis der Bauberechtigung;

b)ein vom Geometer nachgeführter und untezeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen und mit einem Höhenfixpunkt;

c)Grundrisspläne im Massstab 1:100 aller Geschosse mit Eintrag der Zweckbestimmung der einzelnen Räume sowie allen zur Prüfung des Projektes notwendigen Massen und Angaben;

d)Schnitt- und Fassadenpläne im Masstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau;

e)Kanalisations-, Erschliessungs- und Umgebungspläne mit Angabe der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder sowie den KinderspielpläEen im Masstab 1:100;

f)detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer und Berechnung des kubischen lnhalts nach SIA;

e)besondere Gesuchsunterlagen gemäss kantonalem und eidgenössischem Recht. t)^; I l* An 'rnll Arrfharr+an ainn haofahanna Elarr+aila aahrrrap arclallan/a rnf ugt uttt-r nttuttu nulwqutglr 9[lq vgotgrrsrlwg uqqt9il9 OwrrYvqr4, rrgu -u vrrlvrrurrvu rvf und abzubrechende gelb dazustellen. Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen verlangen, namentlich

–geologischeGutachten;

–statische Gutachten;

–Verkehrsgutachten;

–Schattenwurfdarstellungen;

–Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden;

–Modelle. lm weiteren ist er berechtigt, unter Anzeige an die Bauherrschaft und zu Lasten derselben, solche Unterlagen selbst einzuholen oder Fachleute beizuziehen. Das Baugesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Grundeigentümer und vom Planverfasser zu untezeichnen. Die Unterlagen und Pläne sind gefalzt auf das Format A4 einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.