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Art. 34 · Ausnahmen von den Bauvorschriften

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 9 · Original-PDF

Erfüllt der Gestaltungsplan die Voraussetzungen des Art. 32, kann der Gemeinderat folgende Abweichungen von den Bauvorschriften bewilligen: Ausnahmen von den Bauvorschriften

a)Erhöhung der Ausnützungsziffer um höchstens 20 %;

b)Erhöhung der Geschosszahl um ein Geschoss; Erhöhung der Gebäude- und Firsthöhe um 2.50 m; Erhöhung der Gebäudelänge um 25 o/o; c) d) e) 0 Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabständen; Aufhebung oder Reduktion des Mehrlängenzuschlages innerhalb der Überbauung. Vl. Baubewilligungsverfahren und Baukontrolle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.