Art. 34 · Ausnahmen von den Bauvorschriften
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 9 · Original-PDF
Erfüllt der Gestaltungsplan die Voraussetzungen des Art. 32, kann der Gemeinderat folgende Abweichungen von den Bauvorschriften bewilligen: Ausnahmen von den Bauvorschriften
a)Erhöhung der Ausnützungsziffer um höchstens 20 %;
b)Erhöhung der Geschosszahl um ein Geschoss; Erhöhung der Gebäude- und Firsthöhe um 2.50 m; Erhöhung der Gebäudelänge um 25 o/o; c) d) e) 0 Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabständen; Aufhebung oder Reduktion des Mehrlängenzuschlages innerhalb der Überbauung. Vl. Baubewilligungsverfahren und Baukontrolle
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.