Art. 33 · Inhalt
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 9 · Original-PDF
lnhalt Der Gestaltungsplan muss beinhalten:
a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 mit Einmeter-Höhenkurven;
b)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie Angaben über die generellen Grundrisse der Bauten;
c)einen Plan über die Verkehrserschliessung mit Angaben über die Abstellflächen für Motorfahzeuge und Fahrräder;
d)Vorschriften über die Abstände;
e)Angaben über die Gliederung und Gestaltung der Bauten;
0Angaben über die Versorgung und Entsorgung;
g)Angaben über die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflachen sowie der Bepflanzung
h)ein Reglement mit Sonderbestimmungen, namentlich den anrechenbaren Geschossflächen. Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen gemäss Art. 36 verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.