Art. 32 · Voraussetzungen
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 9 · Original-PDF
ln allen Bauzonen können Gestaltungspläne erlassen werden, sofern folgende Mindestflächen gegeben sind: Voraussetzungen
a)Dorfkernzone
b)übrige Bauzonen 1500 m2 3000 m2 Der Erlass eines Gestaltungsplanes setzt eine bessere Nutzung und Gestaltung gegenüber der Normalbauweise voraus. Dies trift namentlich zu, wenn nebst den im $ 24 des Planungs- und Baugesetzes genannten Bedingungen folgende Kriterien erfüllt sind:
a)gestaltete Kinderspielflächen von mindesten 15 o/o der zu Wohnzwecken genutzten Geschossflächen;
b)sichere und verkehrsberuhigende Erschliessung;
c)mindestens die Hälfte der Abstellflächen für Motorfahzeuge unter Terrain;
d)grosszügige und zweckmässige Gestaltung der Umgebung und Bepflanzung;
e)Massnahmen zur Abfallwiedervenvertung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.