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Art. 26 · Wohn- und Gewerbezone

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 8 · Original-PDF

ln der Wohn- und Gewerbezone sind nebst Wohnbauten auch mässig störende Betriebe zulässig. Die Ausnützung darf um 0.1 erhöht werden, wenn mindestens 25 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche dauernd für Gewerbe- oder Dienstleistungszwecke genutzt werden. 4t1.27 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für bestehende und künftige öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.